A. Dein Weg zum Führerschein - Schritt für Schritt

1. Ab wie viel Jahren darf ich mich anmelden ?
Du kannst Dich bereits 6 Monate vor erreichen des Mindestalters für Deinen Wunschführerschein anmelden. Bei A1 wären dies z.b. mit 15,5 Jahren , bei BF17 mit 16,5 Jahren.
2. Wie melde ich mich in der Fahrschule an ?
Komm einfach während der Öffnungszeiten zu uns in das Fahrschulbüro, die Kollegen melden Dich an und du bekommst einen Ausbildungsvertrag für Deinen Wunschführerschein. Damit die Anmeldung vor Ort schneller geht, kannst Du Dich bereits online (Vor)Anmelden - rechts oben.
3. Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Bitte bringe Deinen Personalausweis mit, bist du noch minderjährig, so müssen alle Deine Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterzeichnen, ebenso Deinen Ausbildungsvertrag.
4. Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Nach der Anmeldung helfen wir Dir, einen Termin beim "Erste Hilfe Kurs" Anbieter zu machen. Dort werden der benötigte 9 Std Erste Hilfe Kurs, ein biometrisches Passfoto und ein Sehtest mit Dir gemacht.
5. Die Antragstellung beim Verkehrsamt
Alle Unterlagen zusammen ? Dann ab zum Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro ( wenn Du aus Eschweiler kommst ). Den Antrag hast Du von uns bei der Anmeldung bereits ausgefüllt erhalten, zusammen mit dem Erste Hilfe Kurs, Passfoto und Sehtest, gehst Du nach Terminvereinbarung zum Amt und gibst diese Unterlagen persönlich dort ab. Wichtig, bist Du noch nicht volljährig, müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Nimmst du am BF17 teil, musst Du die von uns erhaltenen zusätzlichen Formular von Deinen gewünschten Begleitpersonen ausfüllen lassen, eine Kopie von deren Führerscheinen und Personalausweis, solltest Du mitnehmen.
 
 

B. Theorie und Praxisunterricht

1. Wann darf ich am Theorieunterricht teilnehmen ?
Du darfst sofot nach der Anmeldung am Theorieunterricht teilnehmen.
2. Wie oft muss ich am Unterricht teilnehmen?
Je nach gewählter Führerscheinklasse, musst Du unterschiedlich viele Unterrichte besuchen. Ist dies z.B. Dein erster Führerschein, musst Du 12 x am Grundstoff Thema 1 bis 12 teilnehmen. Je nach Klasse zusätzlich am Spezielstoff für deine Ausbildungsklasse. Z.B. Bei B 2 Zusatzthemen
3. Wann finden welche Unterrichte statt?
In der Regel bieten wir 4 x pro Woche den Theoretischen - Unterricht an. Der Zusatzstoff findet teilweise zusätzlich statt. Wann welches Thema mit welchem Fahrlehrer stattfindet, kannst du bequem in unserer Fahrschulapp einsehen.
4. Was ist, wenn ich ein Thema verpasse?
Du musst nicht zwangsläufig jedes Thema mitmachen. Wir empfehlen Dir, die Unterrichte an denen Du nicht teilnehmen konntest, beim nächsten Mal nach zu holen, damit Du keine Wissenslücken hast.
5. Wo finden die Unterrichte statt?
Die Unterrichte finden in unseren Fahrschulräumen statt.
 

C. Vorbereitung auf die Theorieprüfung

1. Wie bereite ich mich auf die Theorieprüfung vor ?
Mit unserer Lernapp wirst du bestens auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die App führt Dich durch verschiedene Lernlevel, hast Du alle Level erreicht und einen Lernstand von 100% , sollte einem positiven Ergebnis nichts mehr im Wege stehen.
2. Wann darf ich in die Theorieprüfung ?
Wenn Du alle Pflicht - Theorieunterrichte besucht hast und das Verkehrsamt Deinen Antrag bearbeitet hat, kannst Du Dich für eine Theorieprüfung anmelden. Dies geschieht über unser Fahrschulbüro. Ob Dein Antrag bereits bearbeitet wurde, fragst du bei den Kollegen im Büro. Weder das Verkehrsamt noch der TÜV informiert Dich darüber.
3. Wie lange muss ich auf einen Termin beim TÜV warten ?
Aktuell sind Coronabedingt Wartezeiten von 2 bis 6 Wochen auf einen Termin für die Theorieprüfung beim TÜV völlig normal.
4. Was , wenn ich nicht bestanden habe ?
Wenn Du nicht bestehst, dürftest Du rechtlich zwar 2 Wochen später erneut, allerdings nur wenn dann auch ein Termin frei wäre. Neue Termine bekommst Du wieder bei den Kolleginnen im Büro.
5. Ich habe bestanden, wie geht es weiter?
Wenn Du bisher noch keine Fahrstunde hattest, wird es nun Zeit. Frage im Büro nach, welcher Fahrlehrer derzeit Plätze für Deine Klasse frei hätte oder warte auf einen freien Termin bei Deinem Wunsch - Fahrlehrer.
 
 
 
 

D. Fahrstunden und Praxisprüfung

1. Wan darf ich mit den Fahrstunden beginnen?
Grundsätzlich ist das nicht festgelegt. Wir empfehlen, frühestens wenn Dein Antrag beim Verkehrsamt freigegeben wurde und du mindestens die Hälfte Deiner Pflichttheorieunterrichte besucht hast. Spreche Deinen Wunschfahrlehrer gerne auf aktuelle Möglichkeiten an.
2. Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Die praktische Ausbildung wird individuell an den einzelnen Fahrschüler angepasst. Wir gehen auf die Stärken und Schwächen der einzelnen Fahrschüler ein, um ihnen die beste Ausbildung zu ermöglichen. Die tatsächlich anfallenden Fahrstunden / Kosten können im Vorfeld nicht bestimmt werden, da diese vom Lernwillen , Geschick und Können des Einzelnen abhängen. Grundsätzlich fängst Du mit den besonderen Ausbildungsfahrten an, wenn Du die Grundfahraufgaben Deiner Klasse berherschst und der Fahrlehrer Dir kaum noch helfen muss.
3. Wie bezahle ich meine Fahrstunden ?
Die Fahrstunden werden vor der Fahrstunde in der Regel in der Fahrschule bezahlt. Du bekommst für jede bezahlte Fahrstunde einen Stempel in Deine Karte, sobald der Fahrlehrer mit Dir gefahren ist, wird der Stempel entwertet. So hast Du immer einen Überblick, wie viele Stunden Du schon hattest und wie viel Guthaben Du noch hast. Bezahlt werden kann in BAR per EC oder vorab per Banküberweisung. Den kompletten Betrag am Ende Deiner Ausbildung, oder auf Raten zu zahlen, bieten wir über eine Finanzierung einer Partnerbank an.
4. Wann darf ich in die Praxisprüfung ?
Wenn Du bereits Deine Sonderfahrten abgeschlossen hast, machen wir mit Dir eine Prüfungssimulation, je nachdem wie diese ausfällt, besprechen wir mit Dir, wie viele Stunden du in etwa noch brauchst, um möglichst fehlerfrei durch die Prüfung zu kommen und später alleine für den Verkehr gewappnet zu sein. Ebenfalls besprechen wir mit Dir Deinen Prüftermin. Unser Ziel ist es, dass Du Deine praktische Prüfung beim ersten Mal bestehst.
5. Was passiert nach der Prüfung ?
Der Prüfer bespricht am Ende Deiner Prüfungsfahrt die positiven und negativen Dinge. Hast du nicht bestanden, so musst Du einen neuen Termin für eine weitere Prüfung machen. Hast Du bestanden, bekommst Du entweder direkt Deinen Führerschein oder eine Bescheinigung, damit Du diesen beim Verkehrsamt abholen kannst.
 
 

E. Zweiradausbildung

1. Welche Bekleidung benötige ich ?
Grundsätzlich musst Du Deine sichere Bekleidung selbst mitbringen. Dazu gehören: Motorradhelm, Motorradhose, Motorradjacke, Motorradhandschuhe, Motorradschuhe. Statt der Motorrad- Schuhe kann in Ausnahmefällen auch ein fester Knöchelhoher Schuh / Stiefel verwendert werden. Motorradhosen und Jacken haben wir in verschiedenen Größen Leihweise für Dich.
2. Wo finden die ersten Stunden statt?
Die ersten Fahrstunden finden in der Regel direkt nähe unserer Garagen und Stellplätze im Weisweiler Gewerbegebiet nach 16 Uhr statt. Zu dieser Zeit ist kaum ein anderer Verkehrsteilnehmer auf den Straßen und wir haben genug Platz, die ersten Anfahrversuche und dann folgend Pylonen zu fahren. Wir müssen mit Euch also nicht erst wohin fahren, um die ersten Schritte zu üben.
3. Kann ich mit jeder Körpergröße den Zweiradschein machen?
Bei uns kannst den Zweiradführerschein machen, wenn du mit beiden Füßen problemlos auf den Boden kommst. In der Regel haben wir ehr kleinere Maschinen,wenn du z.B. unter 1,60 Meter groß bist, müssen wir uns zwingend vor Ausbildungsvertrag an den Garagen treffen, damit Du dort probesitzen kannst. Unsere Maschinen kannst Du unter Fahrzeuge ansehen. Unter 1,60 Meter und über 1,90 Meter, wird es teils schwierig.
4. Finden die Fahrstunden das ganze Jahr statt?
Gans klar : NEIN ! Wir fahren von Dezember bis Februar nicht, auch wenn es den einen oder anderen warmen Tag dazwischen gibt. Eine Ausbildung sollte sicher sein und auch zeitnah abgeschlossen werden. Im Winter können gefährliche Situationen entstehen, denen ein Anfänger nicht gewachsen ist, auch beantragte Prüfungen können auf Deine Kosten abgesagt werden, wenn die Temperaturen und Witterungsverhältnisse am Tag Deiner Prüfung beim TÜV nicht passen würden. Deshalb haben wir uns entschieden, in den Monaten Dezember, Januar , Februar keine Zweiradausbildung anzubieten. Grundsätzlich finden in den restlichen Monaten keine Fahrstunde bei unter 6 Grad Celcius statt. Wer seine Theorieprüfung bis Mitte September nicht bestanden hat, wird unter Umtständen im gleichen Jahr nicht mehr fertig.
5. Ich kann schon fahren, muss ich trotzdem Stunden machen ?
Wir überprüfen erst einmal dein Können, D.H. es finden so lange Übungsfahrten statt, bei denen die Fahrzeugbeherrschung, Pylonen ( Grundfahraufgaben ) , Rechts vor Links, Verkehrszeichen, Blickführung etc. überprüft wird, bevor wir mit Dir die Sonderfahrten anfangen können.
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